JUGENDSCHUTZ

Abgabe alkoholischer Getränke an JugendlicheGenerell ist kein Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 Jahren gestattet.
* Die Abgabe von Gärgetränken (z.B. Wein, Sauser, Obstwein, Bier, Frucht- und Beerenwein) und von
Getränken, die diese Bestandteile enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt.
* Die Abgabe von alkoholischen Getränken, die gebrannte Wasser (Spirituosen) sind oder solche enthalten (z.B. Alcopops und Mixgetränke mit gebrannten Wassern), ist an Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren untersagt